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Die Energiewende ist angekommen und gibt den Weg vor: Weg vom Öl, aber auch vom Gas! Die Förderrichtlinien haben sich zur Jahreswende vollständig geändert. In der Heizungstechnik wird Öl gar nicht mehr gefördert und Gas auch nur noch in Verbindung mit regenerativen Energien. Ende mit den fossilen Brennstoffen, die Zukunft setzt auf Wärmepumpe, Solar, Biomasse und die Brennstoffzelle. Dazu gibt das BAFA großzügige Zuschüsse.
 
Die KfW zieht sich aus der Bezuschussung der Heizungsenergie zurück, verbessert aber stark die Förderung der energetischen Sanierung.
Sowohl im Bestand als auch im Neubau sind die Fördersätze stark erhöht worden. Das gilt für Einzelmaßnahmen, sowie für das Effizienzhaus.
Der min. Fördersatz beträgt 20%, der max. 40% der Maßnahme!
 
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der verschiedenen Förderungen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie wollen eine Bestandsimmobilie sanieren?
Durch die hohe Förderung seitens der KfW und des BAFA ist die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie in 2020 hoch attraktiv.
Wir berechnen Ihnen das Einsparpotential verschiedener Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik.
Wir sagen Ihnen mit welchen Maßnahmen Sie mit den KfW-Förder­produkten von zins­günstigen Krediten und Zuschüssen profi­tieren können. Egal, ob Sie dabei nur einzelne Sanierungs­maßnahmen planen oder eine voll­ständige Sanierung zum KfW-Effizienz­haus.
Wir stellen für Sie die Anträge bei der KfW-Bank und auch beim BAFA.

 

Energieberatung (Initialberatung)
Wir zeigen Ihnen in einem ersten Schritt auf, wo die energetischen „Schwachstellen“ Ihres Gebäudes sind.
Sie erhalten einen umfassenden Beratungsbericht mit Angaben zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen.

Sie wollen neu bauen?
Die Fördersätze sind in 2020 deutlich angehoben worden.
Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Dämmstandard und die geeignete Anlagentechnik auszuwählen.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Vorhaben an die attraktiven KfW-Fördermöglichkeiten anzupassen und stellen für Sie die Anträge bei der KfW-Bank und auch beim BAFA.

Wir erstellen für Sie folgende Energieausweise:
Bedarfsausweis
Berechnet nach der Gebäudegeometrie unter Normbedingungen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Heiz- und Lüftungsgewohnheiten.
Verbrauchsausweis
Für Wohngebäude auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Gebäudebewohner der letzten 3 Jahre.
Der Verbrauchsausweis ist nur noch bei bestimmten Bedingungen zulässig.